„Objektiv? Ausgewogen? Die Realität der Öffentlich-Rechtlichen sieht anders aus.“

Der WDR-Hörfunksender 1Live hatte unter einer Zitattafel des NRW-Ministerpräsidentenanwärters Thomas Kutschaty (SPD) Applaus-Emojis und Jubel-Postings veröffentlicht. Kritik an Kutschaty und Zustimmung zu seinem Gegenkandidaten, Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), wurde auf dem Twitter Account von 1Live ausgeblendet. Dazu kommentiert der Jurist und Hochschulprofessor Arnd Diringer in der Welt: „Und tatsächlich haben die öffentlich-rechtlichen Medien mittlerweile eine politische Schlagseite, die mit den Vorgaben des Medienstaatsvertrags nicht zu vereinbaren ist. Das reicht von Nachrichten- und Politiksendungen über vermeintliche Wissenschafts- und Satire-Formate bis hin zu ‚Funk‘ - einem digitalen Jugendprogramm. [...] Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass die Rundfunkfreiheit der ‚freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung‘ dient. Der Rundfunk muss daher ‚ein Programm anbieten‘, in dem eine ‚gleichgewichtige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen gewährleistet ist‘. Und dabei kommt den öffentlich-rechtlichen Medien nach der Rechtsprechung der Karlsruher Richter eine besondere Bedeutung zu.“

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